AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von VitalAire Austria GmbH
Die VitalAire Austria GmbH legt ihren Geschäftsbeziehungen die nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") zugrunde.
Gültig ab 01.07.2026
Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden das generische Maskulinum verwendet. Alle
Personenbezeichnungen beziehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, auf alle Geschlechter.
Teil A: Allgemeine Bestimmungen
Definitionen
"VitalAire", "Wir", "Uns" ist die VitalAire Austria GmbH, Sendnergasse 30, 2320 Schwechat, Österreich,
FN 618468 m.
"Kunde" ist der jeweilige Vertragspartner von VitalAire.
"Verbraucher" ist ein Kunde, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist.
"Unternehmer" ist ein Kunde, der nicht Verbraucher im Sinne des KSchG ist.
"AGB" die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen samt Anlagen.
"moBe" sind die mobilen Behälter und Geräte, die dem Kunden überlassen werden und umfassen
insbesondere Medizingeräte, medizinischen Sauerstoff in Gasdruckflaschen und Flüssigsauerstoff-Systeme
sowie Transporthilfen.
"ABGB" ist das österreichische allgemeine bürgerliche Gesetzbuch.
"KSchG" ist das österreichische Konsumentenschutzgesetz.
"UGB" ist das österreichische Unternehmensgesetzbuch.
"MPV" ist die EU-Medizinprodukteverordnung (Verordnung (EU) 2017/745).
"MPG" ist das österreichische Medizinproduktegesetz 2021.
"Arzneimittelgesetz" ist das österreichische Arzneimittelgesetz.
"DSGVO" ist die EU-Datenschutzgrundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679).
"BASG" ist das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und VitalAire
ausschließlich. Sie sind für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit VitalAire
verbindlich, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2 Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen, insbesondere allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von VitalAire
ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Dies gilt auch dann, wenn VitalAire in Kenntnis
entgegenstehender oder sonst abweichender Bedingungen des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos
erbringt.
1.3 Abhängig vom jeweiligen Vertragsgegenstand gelten neben dem Teil A ggf auch die weiteren Teile B
und/und oder C.
2. Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote in Prospekten, auf der Website etc sind freibleibend und unverbindlich; sie sind eine
Einladung an den Kunden zur Angebotslegung. Bestellungen des Kunden können schriftlich, per E-Mail
oder telefonisch erfolgen; damit erklärt der Kunde sein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss.
2.2 Der Vertrag mit VitalAire hinsichtlich dieser Bestellungen sowie sonstige Kauf- und/oder
Liefervereinbarungen kommt erst mit der ausdrücklichen Auftragsbestätigung durch VitalAire zustande,
unabhängig davon, ob sie schriftlich oder mündlich getroffen wurden. Mündliche Nebenabreden
bedürfen zu ihrer Gültigkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung von VitalAire.
2.3 Bei sofortiger Warenauslieferung kann die schriftliche Auftragsbestätigung durch die Übersendung der
Ware ersetzt werden. In diesem Fall kommt der Vertrag mit der Versendung der Bestellung zustande. Ist
der Kunde Verbraucher, stellen wir in jedem Fall eine Bestätigung des Vertragsabschlusses auf einen
dauerhaften Datenträger (zB per E-Mail) zur Verfügung.
2.4 VitalAire ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise anzunehmen oder
abzulehnen. Eine Teilannahme gilt ausschließlich für den bestätigten Teil der Bestellung. Eine
Zahlungsverpflichtung des Kunden entsteht ausschließlich für den von VitalAire schriftlich bestätigten
oder ggf durch Sofortlieferung angenommenen Teil der Bestellung.
3. Widerrufsrecht für Verbraucher
3.1 Ist der Kunde Verbraucher, hat er für außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten abgeschlossenen Verträge
gemäß Fernabsatzgesetz grundsätzlich das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den
Vertrag zu widerrufen.
3.2 Die Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter
Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat.
3.3 Zur Ausübung des Widerrufsrechts genügt eine eindeutige schriftliche Erklärung (zB per Post oder
E-Mail) an:
VitalAire Austria GmbH
Sendnergasse 30, 2320 Schwechat
Telefon: +43 1 4240 765
E-Mail: medizin.at@airliquide.com
Dazu kann das Muster-Widerrufsformular gemäß Punkt 3.8 verwenden; dies ist jedoch nicht
vorgeschrieben. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, die Erklärung vor Fristablauf abzusenden.
3.4 Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstatten wir alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen
(einschließlich der Lieferkosten, mit Ausnahme von Mehrkosten aus einer von Ihnen gewählten, über
unsere günstigste Standardlieferung hinausgehenden Lieferoption) unverzüglich, spätestens binnen
vierzehn Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung. Die Rückzahlung erfolgt über dasselbe
Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion verwendet wurde, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde; dem Verbraucher entstehen dadurch keine Kosten.
3.5 VitalAire kann die Rückzahlung bis zum Eingang der zurückgesandten Ware oder bis zum Nachweis der
Rücksendung zurückhalten, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
3.6 Der Verbraucher hat die Ware unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Widerrufserklärung an
VitalAire zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Ware vor Fristablauf
abgesendet wird. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher. Für einen
Wertverlust der Ware haftet der Verbraucher nur, soweit dieser auf einen über die Prüfung der
Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise hinausgehenden Umgang zurückzuführen ist.
3.7 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über die Lieferung von,
● Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder
Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf seine persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind,
● Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
● aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene versiegelten Medizinprodukten oder
rezeptpflichtigen Arzneimitteln, deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, sowie
● Waren, die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern
vermischt wurden.
3.8 Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie das nachfolgende Formular verwenden. Füllen Sie
bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an
VitalAire Austria GmbH
Sendnergasse 30, 2320 Schwechat
Telefon: +43 1 4240 765
E-Mail: medizin.at@airliquide.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*)
abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden
Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.“
Hinweis: Nachdem medizinische Gase sowie Medizinprodukte, die insbesondere nach der Übergabe
bestimmungsgemäß verwendet wurden, regelmäßig (insbesondere aus Hygiene- und
Gesundheitsschutzgründen) nicht zur Rückgabe geeignet sind, kann das Widerrufsrecht im konkreten
Fall regelmäßig ausgeschlossen sein. Wir informieren Sie vor Vertragsabschluss gesondert, wenn dies
im konkreten Fall zutrifft.
4. Lieferbedingungen und Gefahrenübergang
4.1 Die Lieferung erfolgt zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein konkreter Liefertermin vereinbart,
erfolgt die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist nach erfolgter Auftragsbestätigung. VitalAire ist
berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und keine wesentliche
Beeinträchtigung seiner betrieblichen Abläufe bewirkt. Ist der Kunde Verbraucher, sind Teillieferungen nur
mit seinem Einverständnis zulässig; durch eine Teillieferung entstehen ihm keine zusätzlichen Kosten.
4.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass Lieferungen und Abholungen ohne Verzögerung
entgegengenommen werden können. Sind zum vereinbarten Zeitpunkt die erforderlichen
Voraussetzungen auf Kundenseite nicht erfüllt, gehen daraus entstehende Mehrkosten (insbesondere
Lager- oder Rücktransportkosten) zu Lasten des Kunden.
4.3 Liefertermine und -fristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern ihre Verbindlichkeit nicht ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde. Vereinbarte Fristen beginnen frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem alle
kaufmännischen und technischen Voraussetzungen für die Auftragsausführung vollständig geklärt und
festgelegt sind.
4.4 Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen setzt die rechtzeitige und vollständige Erfüllung aller
Mitwirkungs- und Vorleistungspflichten des Kunden voraus. Dies betrifft insbesondere die fristgerechte
Bereitstellung erforderlicher Unterlagen, Genehmigungen oder vereinbarter Vorauszahlungen. Bei
Verzögerungen auf Kundenseite verlängern sich Lieferfristen in angemessenem Umfang.
4.5 Ist der Kunde Verbraucher, werden er bei einer Lieferverzögerung unverzüglich informiert und ein neuer
Lieferzeitpunkt bekanntgeben. Seine gesetzlichen Rechte, insbesondere das Recht auf Vertragsrücktritt
nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist gemäß § 918 ABGB, bleiben in jedem Fall
unberührt.
4.6 Ist der Kunde Unternehmer, gehen Gefahr und Zufall im Zeitpunkt der Übergabe der bestellten Ware an
den Beförderer auf den Kunden über. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr für den Verlust oder die
Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an
einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der
Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei die von VitalAire vorgeschlagenen
Auswahlmöglichkeiten zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den
Beförderer über.
5. Höhere Gewalt
5.1 Für die Zwecke dieser AGB umfasst der Begriff "Höhere Gewalt" Streik, Aussperrungen, Erdbeben,
Wirbelstürme, Überschwemmungen, Brände oder andere Naturereignisse, Krieg Rebellion, zivile Unruhen,
Gesetze, Verordnungen, Handlungen ziviler oder militärischer Behörden (einschließlich der Verweigerung
oder Aufhebung von Liefer- oder anderen erforderlichen Lizenzen), Nichtverfügbarkeit von Energie,
Rohstoffen oder sonstigen notwendigen Materialien, Beförderungsmitteln oder
Kommunikationseinrichtungen, Maschinenschaden, der nicht auf mangelhafter Wartung beruht, nicht
rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäßer Lieferung durch Vorlieferanten, Blackouts, Cyberattacken,
Epidemien, Quarantäne sowie alle anderen Gründe, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Person
liegen, deren Leistung betroffen ist.
5.2 Sowohl VitalAire als auch der Kunde werden alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die
Folgen Höherer Gewalt so gering wie möglich zu halten. VitalAire ist für die Dauer des Zustandes der
Höheren Gewalt berechtigt, Lieferungen bis zum Ende dieses Zustandes hinauszuschieben. Wenn die
Höhere Gewalt länger als 30 Tage andauert oder wenn bei Beginn eines Zustandes Höherer Gewalt
feststeht, dass dieser Zustand länger als 30 Tage andauern wird, kann jede Partei mit sofortiger Wirkung
vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, ohne dass dies zu weiteren wechselseitigen
Verpflichtungen führt.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Preise für die Produkte und Dienstleistungen von VitalAire werden für jeden Auftrag gemäß der
aktuellen Preislisten individuell ermittelt. Die aktuellen Preise können jederzeit beim Kundendienst
erfragt werden und werden dem Kunden im Rahmen einer individuellen Preisauskunft oder auf Wunsch
in einem schriftlichen Angebot bekannt gegeben. Maßgeblich sind die in diesem individuellen Angebot
oder der schriftlichen Preisauskunft zum Zeitpunkt der Auftragserteilung genannten Preise, sofern in
einem bestehenden Einzelvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Preise sind in Euro angegeben und
verstehen sich als Nettopreise exklusive Verpackungs- und Lieferkosten sowie exklusive sämtlicher
gesetzlicher Steuern und Abgaben (insbesondere exklusive Umsatzsteuer) sowie exklusive
Verpackungs- und Lieferkosten.
6.2 VitalAire ist berechtigt, dem Kunden auch jene Steuern und Abgaben weiter zu verrechnen, die aufgrund
neuer gesetzlicher Regelungen oder behördlicher Vorschriften entstehen. Gleiches gilt für andere Kosten
und Abgaben aufgrund zwingend einzuhaltender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere
Sicherheitsvorschriften.
6.3 Ist der Kunde Verbraucher, werden ihm sämtliche Preise stets als Bruttopreise (dh inklusive
Umsatzsteuer) sowie unter gesonderter Ausweisung der anfallenden Liefer- und Versandkosten
angegeben, bevor er eine verbindliche Bestellung aufgibt. Eine Weitergabe von Kosten aufgrund
gesetzlicher oder behördlicher Regelungen, die nach Vertragsabschluss in Kraft tritt, gilt diesfalls nur,
wenn wir den Kunden rechtzeitig und transparent darüber informieren. Ein Recht zur Preisänderung
zugunsten von VitalAire aus anderen Gründen besteht gegenüber Verbrauchern nicht.
6.4 Allenfalls mit dem Kunden vertraglich vereinbarte Sonderkonditionen, gelten nur insofern und insoweit
der Kunde seine im Zusammenhang mit den gewährten Sonderkonditionen vereinbarten Verpflichtungen
fristgerecht und vollumfänglich erfüllt.
6.5 Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, mit Zugang der Rechnung und ohne
Abzug fällig. Wenn ein Fälligkeitsdatum vereinbart wurde, muss der Rechnungsbetrag spätestens zu
diesem Fälligkeitsdatum auf unserem Konto eingelangt sein.
6.6 Rechnungen werden dem Kunden in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und gelten als
zugegangen, sobald der Kunde diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen bzw zur Kenntnis nehmen
hätte können (Details zum Zugang von Erklärungen siehe Punkt 13).
6.7 Allfällige Beanstandungen von Rechnungen sind VitalAire unter Angabe von Gründen binnen zwei
Wochen ab Zugang der betreffenden Rechnung beim Kunden auf elektronischen Weg bekannt zu geben,
anderenfalls gilt die Rechnung als akzeptiert.
6.8 Ist der Kunde Verbraucher beträgt die Zahlungsfrist, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde,
14 Tage ab Zugang der Rechnung. Eine ausbleibende Beanstandung gemäß Punkt 6.7 gilt für
Verbraucher nicht als Anerkennung der Forderung. Diesbezügliche gesetzliche Ansprüche des
Verbrauchers bleiben unberührt.
6.9 Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von zwölf Prozent jährlich verrechnet.
Außerdem ist der Kunde gemäß § 458 UGB verschuldensunabhängig verpflichtet, als Entschädigung für
seitens VitalAire entstandene Betreibungskosten, einen Pauschalbetrag von EUR 50 zu entrichten. Im
Falle der Beiziehung eines Inkassobüros ist der Kunde darüber hinaus verpflichtet, die dadurch
entstehenden Kosten zu ersetzen, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden
Vergütungen laut Verordnung des zuständigen Bundesministers überschreiten.
6.10 Ist der Kunde Verbraucher, gelten anstelle des vereinbarten Zinssatzes die gesetzlichen Verzugszinsen
gemäß § 1000 Abs 1 ABGB (derzeit 4 % jährlich), sofern der vereinbarte Satz diese übersteigt. Der
Pauschalbetrag für Betreibungskosten sowie allfällige Inkassokosten werden nur in dem Umfang
verrechnet, der gesetzlich zulässig und dem Verbraucher gegenüber verhältnismäßig ist.
6.11 VitalAire behält sich das Recht vor, im Fall eines (wenn auch nur teilweisen) Zahlungsverzugs, weitere,
noch ausständige Lieferungen an den Kunden bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags samt
angefallener Zinsen und Kosten zurückzuhalten oder ausschließlich gegen Vorauszahlung oder
Erbringung von Sicherheitsleistungen durchzuführen. Darüber hinaus behält sich VitalAire vor,
insbesondere bei anhaltendem oder wiederholtem Zahlungsverzug des Kunden, unter Setzung einer
angemessenen Nachfrist mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten und allfällige
Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
6.12 Ist der Kunde Verbraucher, wird VitalAire vor Ausübung dieser Rechte eine angemessene Nachfrist
setzen und den Kunden schriftlich auf die beabsichtigte Maßnahme hinweisen. Ein sofortiger Rücktritt
ohne Nachfristsetzung ist gegenüber Verbrauchern nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig.
6.13 Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt
auf das rückständige Kapital (beginnend bei der ältesten rückständigen Kapitalforderung) angerechnet.
6.14 Eine Aufrechnung gegen die Ansprüche von VitalAire mit Gegenforderungen des Kunden ist nur zulässig,
wenn diese gerichtlich festgestellt oder von VitalAire ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
6.15 Ist der Kunde Verbraucher, ist eine Aufrechnung mit fälligen Gegenforderungen, die in einem
unmittelbaren Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag stehen, nicht ausgeschlossen. § 6
Abs 1 Z 8 KSchG bleibt unberührt.
7. Eigentumsvorbehalt und andere Sicherungsrechte
7.1 Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen im Eigentum
von VitalAire. Der Kunde ist verpflichtet, VitalAire unverzüglich zu informieren, sobald Dritte Ansprüche an
den Vorbehaltswaren erheben, insbesondere im Falle einer Pfändung. Verletzt der Kunde diese
Informationspflicht, haftet er VitalAire gegenüber in Höhe des offenen Rechnungsbetrages, unbeschadet
weitergehender Schadenersatzansprüche.
7.2 Dauert der Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung und Setzung einer einwöchigen Nachfrist an, ist
VitalAire berechtigt, die in ihrem Eigentum stehenden Sachen auf Rechnung und Gefahr des Kunden
zurückzuholen und bis zur vollständigen Zahlung aller offenen Beträge, einschließlich Zinsen, Spesen
sowie Transport- und Lagerkosten, einzulagern. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden für diese Kosten
und Beträge bleibt auch bei zufälligem Untergang der Sachen aufrecht.
7.3 Verweigert der Kunde die Herausgabe der im Eigentum von VitalAire stehenden Sachen, ist VitalAire zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall schuldet der Kunde, unbeschadet der fortbestehenden
Herausgabepflicht, eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten von 10% Rechnungsbetrages der
betroffenen Sache. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
7.4 Ist der Kunde Verbraucher, gilt die einwöchige Nachfrist gemäß Punkt 7.2 nur als Mindestfrist; VitalAire
wird die Nachfristsetzung stets schriftlich vornehmen und den Kunden dabei auf die beabsichtigten
Maßnahmen hinweisen. Die Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Rechnungsbetrages gilt gegenüber
Verbrauchern nur insoweit, als sie nicht im Einzelfall in einem groben Missverhältnis zum tatsächlich
entstandenen Schaden steht; ein Mäßigungsrecht gemäß § 1336 Abs 2 ABGB bleibt unberührt.
7.5 Für den Fall der Weiterveräußerung der von VitalAire gelieferten und zum Zeitpunkt der
Weiterveräußerung noch nicht bezahlten Ware, tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Forderungen gegen
Dritte an VitalAire ab, die ihm aus der Weiterveräußerung dieser Waren entstehen. Die Abtretung erfolgt
sicherungshalber in Höhe der jeweils offenen Forderungen von VitalAire. Der Kunde bleibt widerruflich
zur Einziehung der Forderungen im eigenen Namen ermächtigt, solange er seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen von VitalAire hat der Kunde den
jeweiligen Drittschuldner über die Abtretung zu informieren und alle zur Geltendmachung erforderlichen
Auskünfte und Unterlagen zu übermitteln. Der Kunde sichert zu, dass die abgetretenen Forderungen
nicht bereits vorrangig an Dritte abgetreten, verpfändet oder mit einem wirksamen Zessionsverbot
belastet sind. Er hat entsprechende Belastungen vor Vertragsabschluss offenzulegen und ohne unsere
schriftliche Zustimmung keine Vereinbarungen zu treffen, die diese Sicherungsabtretung
beeinträchtigen. Soweit eine Abtretung rechtlich nicht zulässig oder nicht vorrangig ist, hat der Kunde auf
Verlangen eine gleichwertige Ersatzsicherheit zu stellen.
7.6 Für das Produkt medizinischer Sauerstoff gemäß Arzneimittelgesetz gilt abweichend: Da es sich bei
medizinischen Gasen um rezeptpflichtige Arzneimittel handelt, ist deren Weitergabe oder Veräußerung
an Dritte gemäß Arzneimittelgesetz sowie aufgrund der patientenspezifischen Verordnung streng
untersagt. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann eine unverzügliche Meldepflicht gegenüber der
zuständigen Behörde (BASG) auslösen. Überträgt der Kunde medizinischen Sauerstoff dennoch
pflichtwidrig an Dritte, gilt Punkt 7.6 mutatis mutandi. Klarstellend wird festgehalten, dass diese
vorsorglich vereinbarte Abtretung gemäß Punkt 7.6 das Weitergabeverbot hinsichtlich des
medizinischen Sauerstoffs weder aufhebt noch abschwächt und auch keinerlei Billigung einer solchen
verbotswidrigen Handlung durch den Kunden seitens VitalAire darstellt.
7.7 Werden Produkte, an denen ein Eigentumsvorbehalt besteht, mit anderen Sachen verarbeitet oder
vermengt, begründet dies an der neu entstandenen Sache Miteigentum von VitalAire in dem Verhältnis,
das dem Wert Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten oder vermengten Sachen entspricht.
Der Kunde tritt bereits jetzt die aus einer Veräußerung oder Verwertung der neuen Sache entstehenden
Forderungen gegen Dritte im Verhältnis des Miteigentumsanteils an VitalAire ab.
7.8 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden an gemieteten Produkten ist ausgeschlossen. Ist der Kunde
Verbraucher, gilt dieser Ausschluss nur insoweit, als das Zurückbehaltungsrecht nicht auf demselben
Vertragsverhältnis beruht. Das gesetzliches Zurückbehaltungsrecht gemäß § 471 ABGB bleibt in diesem
Umfang gegenüber Verbrauchern unberührt.
7.9 Sämtliche von VitalAire erstellten Unterlagen, insbesondere Abbildungen, Pläne, Zeichnungen,
Berechnungen, Ausführungsanweisungen und Produktbeschreibungen, bleiben unabhängig vom
verwendeten Medium unser geistiges Eigentum. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstige Nutzung
bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch VitalAire.
8. Gewährleistung
8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen unter der Maßgabe der nachfolgenden
Bestimmungen:
Produktbeschreibungen und Beschaffenheit
8.2 Beschreibungen unserer Produkte und ihrer Verwendungsmöglichkeiten, insbesondere in Prospekten,
Preislisten, Programmen und Montageanweisungen, dienen der allgemeinen Information. Eine
Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder Anwendungsergebnisse ist damit nicht verbunden, sofern
diese nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Eine Gewähr für die Eignung zur Erzielung
bestimmter Ergebnisse, die auf unzureichender Information oder fehlgeschlagenen Versuchen beruhen,
wird nicht übernommen. Ist der Kunde Verbraucher, gilt dies nicht, sofern der Verbraucher
Produkteigenschaften, die aus öffentlichen Äußerungen seitens VitalAire hervorgehen, vernünftigerweise
erwarten darf.
Sonstige Voraussetzungen der Gewährleistung
8.3 Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die für die jeweiligen Produkte geltenden
Vorschriften, Normen und Herstellervorgaben einhält sowie die Produkte ausschließlich
bestimmungsgemäß verwendet. Mängel, die nachweislich auf eine unsachgemäße Handhabung,
mangelnde Wartung, unzulässige Modifikationen oder die schuldhafte Verletzung einschlägiger
Vorschriften durch den Kunden zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Der
Ausschluss gilt nur insoweit, als die Pflichtverletzung des Kunden für den Mangel kausal war.
8.4 Ist der Kunde Unternehmer, gilt darüber hinaus die Rügeobliegenheit gemäß § 377 UGB. Ein allfälliger
Mangel ist VitalAire spätestens sieben Tage nach der Lieferung schriftlich (per E-Mail ist ausreichend)
anzuzeigen, widrigenfalls die Gewährleistungs- und entsprechende Ansprüche (insbesondere
Schadenersatz aufgrund der Mangelhaftigkeit bzw Irrtum über die Mangelfreiheit, §§ 933a Abs 2 und
871ff ABGB) nicht mehr geltend gemacht werden können.
8.5 Gewährleistung durch Wandlung oder Preisminderung wird gegenüber Kunden, die Unternehmer sind,
ausgeschlossen.
8.6 Ist der Kunde Verbraucher, gilt für die ersten zwölf Monate ab Übergabe die gesetzliche
Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB. Entsprechend obliegt auch VitalAire der Nachweis einer kausalen
Pflichtverletzung des Verbrauchers. Als Gewährleistungsbehelf steht dem Verbraucher vorrangig
Verbesserung oder Austausch zu; bei Unmöglichkeit oder Unverhältnismäßigkeit besteht Anspruch auf
Preisminderung oder Vertragsauflösung.
9. Pflichten bei Medizinprodukten und Arzneimitteln
9.1 Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte oder gemietete Medizinprodukte und Arzneimittel ausschließlich
bestimmungsgemäß sowie unter strikter Einhaltung der mitgelieferten Gebrauchsanweisungen,
Produktblätter, Herstellervorgaben und Gebrauchsinformation (bei Arzneimittel) zu verwenden. Jede
zweckfremde Nutzung ist untersagt.
9.2 Bauliche oder technische Veränderungen an Medizinprodukten sowie an Behältnissen und Systemen für
Arzneimittel , einschließlich mobiler Behälter und Geräte (Details siehe Teil B), durch den Kunden oder
durch von ihm beauftragte oder geduldete Dritte sind strengstens untersagt. Derartige Eingriffe können
den Verlust der regulatorischen Zulassung (CE-Konformität) gemäß der MPV bzw. der
arzneimittelrechtlichen Zulassung zur Folge haben und begründen den vollständigen Ausschluss
unserer Gewährleistungs- und Schadenersatzpflicht für daraus resultierende Mängel und Schäden. Ist
der Kunde Verbraucher, gilt dieser Ausschluss nur für Schäden, die nachweislich auf der unzulässigen
Modifikation beruhen.
9.3 Ansprüche nach dem PHG sowie Ansprüche für Schäden aus anderen Ursachen bleiben unberührt.
Betreiberpflichten für gewerbliche Betreiber von Medizinprodukten
9.4 Soweit der Kunde Medizinprodukte als gewerblicher Betreiber im Sinne der jeweils geltenden
medizinprodukterechtlichen Vorschriften, insbesondere des MPG sowie der darauf basierenden
Verordnungen wie (insbesondere der Medizinproduktebetreiberverordnung) betreibt, trägt er als Betreiber
die volle Verantwortung für:
● die ausschließlich bestimmungsgemäße Verwendung der Produkte und Arzneimittel,
● die regelmäßige Instandhaltung gemäß den Herstellervorgaben,
● die ordnungsgemäße, sichere und den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Lagerung,
Handhabung und Anwendung (z. B. Einhaltung von Lagertemperaturen, Brandschutzmaßnahmen bei
Sauerstoff),
● die Durchführung und lückenlose Dokumentation aller vorgeschriebenen sicherheitstechnischen
Kontrollen und Prüfungen,
● die fristgerechte Beauftragung notwendiger Wartungsmaßnahmen sowie
● die ordnungsgemäße Rückgabe der Produkte gemäß den jeweils geltenden
medizinprodukterechtlichen Vorgaben.
9.5 Mängel, die nachweislich auf eine Verletzung dieser Betreiber- und Verwenderpflichten zurückzuführen
sind, begründen keine Gewährleistungsansprüche gegenüber VitalAire, soweit die Pflichtverletzung für
den Mangel kausal war.
9.6 Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Pflichten des Herstellers oder Importeurs nach dem MPG
bzw. die Pflichten des Zulassungsinhabers nach dem AMG durch diese Regelung nicht auf den Betreiber
überwälzt werden. Für Mängel, die der Herstellersphäre zuzurechnen sind, bleiben die gesetzlichen
Verpflichtungen von VitalAire unberührt.
Pflichten von Privatpatienten (Nutzung im häuslichen Bereich)
9.7 Mietet ein Kunde (Patient) ein Medizinprodukt oder bezieht er ein Arzneimittel (medizinischer Sauerstoff)
zur Verwendung im häuslichen Bereich, wird ihm vor oder bei Übergabe des Gerätes eine persönliche
Einweisung in die bestimmungsgemäße Verwendung, Reinigung und Pflege erteilt. Die Einweisung wird
durch Unterschrift des Kunden dokumentiert. Soweit im Einzelfall möglich und erforderlich, werden auch
mitbetreuende Personen einbezogen. Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät und dessen Zubehör
ausschließlich gemäß dieser Einweisung, den Sicherheitsbestimmungen sowie den beiliegenden
Hersteller- und Gebrauchsinformationen zu verwenden.
9.8 Mängel, die auf einer nachweislich schuldhaften Abweichung von den Einweisungs- und
Verwendungshinweisen beruhen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die
verbraucherspezifischen Bestimmungen zur Gewährleistung uneingeschränkt.
Vigilanz, Meldepflichten und Sicherheitsmaßnahmen
9.9 Zur Gewährleistung der Patientensicherheit und zur Erfüllung der gesetzlichen Überwachungspflichten
(Post-Market Surveillance gemäß MDR, AMG und GVP) ist der Kunde verpflichtet, VitalAire unverzüglich
und schriftlich zu informieren, sobald ihm im Zusammenhang mit VitalAire Produkten folgendes bekannt
wird:
● ein schwerwiegendes Vorkommnis (insbesondere ein gesundheitlicher Schaden oder das ernsthafte
Risiko eines solchen),
● ein Beinahe-Vorkommnis oder
● eine systematische Fehlfunktion eines Produktes.
9.10 Der Kunde unterstützt VitalAire vollumfänglich bei der Aufklärung solcher Ereignisse und stellt uns alle
erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit VitalAire ihre Meldefristen gegenüber den
zuständigen Behörden (insbesondere dem BASG) und gegenüber den Herstellern fristgerecht wahren
kann.
9.11 Schwerwiegende Vorkommnisse im Zusammenhang mit unseren Medizinprodukten sind gemäß § 82
MPG unverzüglich dem BASG zu melden. Diese Meldepflicht trifft VitalAire als Wirtschaftsakteur sowie
gewerbliche Betreiber im Rahmen ihrer gesetzlichen Vigilanzpflichten. Die Informationspflicht des
Kunden gemäß diesem Punkt 9.11 dient auch der Sicherstellung der VitalAire obliegenden Compliance
Verpflichtungen im Zusammenhang mit Medizinprodukten.
9.12 Werden von VitalAire, einem Produkthersteller oder einer zuständigen Behörde
Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld (sogenannten Field Safety Corrective Actions, FSCA) oder
Produktrückrufe angeordnet, ist der Kunde zur uneingeschränkten und unverzüglichen Kooperation
verpflichtet. Dies umfasst insbesondere:
● die unverzügliche Lokalisierung und Identifikation betroffener Produkte, Zubehörteile und (sofern
zutreffend) mobiler Behälter,
● deren sofortige Separierung vom laufenden Betrieb sowie
● die unverzügliche Herausgabe an VitalAire oder an von VitalAire beauftragte Dritte.
9.13 Kosten, die dem Kunden durch die Mitwirkung an einer von VitalAire oder dem Hersteller verschuldeten
FSCA entstehen, werden von VitalAire getragen. Kosten, die auf eine Pflichtverletzung des Kunden
zurückzuführen sind, trägt der Kunde.
9.14 Ist der Kunde Verbraucher, wird ihn VitalAire über den Grund der Maßnahme, den Ablauf der Rückgabe
und allfällige Ersatzlösungen klar und verständlich informieren. Dem Verbraucher entstehen durch eine
von VitalAire oder dem Hersteller veranlasste FSCA keine Kosten.
10. Haftung
Haftungsmaßstab gegenüber Unternehmern:
10.1 Für sämtliche sich ergebenden Schäden, gleich ob aus Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher
Pflichten oder aus unerlaubter Handlung, gilt ausschließlich folgende Haftungsregelung:
● Die Haftung von VitalAire für Vorsatz, krass grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und Schäden
nach dem Produkthaftungsgesetz richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
● Die Haftung für schlicht grobe Fahrlässigkeit beschränkt sich auf den Ersatz des typischerweise
vorhersehbaren Schadens. Ein Ersatz für entgangenen Gewinn und sonstige Folge- oder indirekte
Schäden und Kosten ist ausgeschlossen. Der Beweis für das Vorliegen von schlicht grober
Fahrlässigkeit obliegt der den Ersatzanspruch behauptenden Person.
● Darüber hinaus ist bei leichter Fahrlässigkeit die Haftung ausgeschlossen.
Haftungsmaßstab gegenüber Verbrauchern:
10.2 Ist der Benutzer Verbraucher so gilt folgendes:
● Die Haftung von VitalAire für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um eine
Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht handelt.
● Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden oder Schäden nach dem
Produkthaftungsgesetz, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.3 Klarstellend wird festgehalten, dass es sich bei den Hauptleistungspflichten seitens VitalAire um jene
Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrags überhaupt ermöglichen
und auf deren Einhaltung der Kunde vernünftigerweise vertrauen darf. Bei der Lieferung von
medizinischen Gasen betrifft die Hauptleistungspflicht die vertrags- und spezifikationsgerechte
Lieferung der betreffenden Gase.
10.4 Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er oder die von ihm betraute Person im Umgang mit den
Arzneimitteln, Produkten und Zubehör vertraut ist und die Eigenschaften der einzelnen Produkte kennt.
Produktblätter und Gebrauchsanweisungen stellen wir gerne jederzeit zur Verfügung.
10.5 Klarstellend wird festgehalten, dass eine Haftung seitens VitalAire jedenfalls ausgeschlossen ist, wenn
der Schaden nachweislich aufgrund unsachgemäßen oder fehlerhaften Gebrauch, mangelnder Wartung,
schädlicher elektrische oder chemischer Einflüsse oder sonstigen dem Kunden zuzurechnender
Umstände eintritt.
10.6 Die Haftungsbeschränkungen dieses Punktes 10 umfassen sämtliche gegen VitalAire aufgrund eines
Haftungsfalles möglicherweise bestehenden Ansprüche.
11. Sicherheitsbestimmungen
11.1 Einige Sicherheitsbestimmungen sollen bei der Nutzung eines VitalAire-Systemes beachtet werden : sie
sind auf dem Website verfügbar (https://at.vitalaire.com/fur-patientinnen/sicherheit). Der Kunde kann
jederzeit über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten weitere Informationen geltenden
Sicherheitsvorschriften bei VitalAire anfordern.
12. Datenschutz
12.1 Die Sicherheit und die streng vertrauliche Behandlung von personenbezogenen Daten stehen bei VitalAire
an erster Stelle. VitalAire verarbeitet personenbezogene Daten stets im Einklang mit den geltenden
datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Hinsichtlich bekanntgegebener personenbezogener Daten (wie
insbesondere Name / Firma, Anschrift, UID-Nummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und sonstige
Kontaktdaten) basiert die Speicherung und Verarbeitung gemäß Art 6 Abs 1 lit b DSGVO. Sofern VitalAire
auch besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art 9 DSGVO verarbeitet (dies
betrifft insbesondere Gesundheitsdaten wie ärztliche Verordnungen und therapiebezogene Daten),
erfolgt diese Verarbeitung gemäß Art 9 Abs 2 lit a DSGVO auf Basis einer ausdrücklichen Einwilligung.
12.2 Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung von VitalAire.
Diese ist unter https://at.vitalaire.com/datenschutz abrufbar und wird auf Wunsche gerne auch per Post
zugesendet.
13. Mitteilungen und Erklärungen
13.1 Sämtliche Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, insbesondere Rechnungen,
Mahnungen und Kündigungen, übermitteln wir an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene
E-Mail-Adresse. Der Kunde hat eine aktiv genutzte E-Mail-Adresse bekanntzugeben und diese aktuell zu
halten.
13.2 Der Kunde ist verpflichtet, VitalAire Änderungen seiner vertragsrelevanten Daten, insbesondere Anschrift,
E-Mail-Adresse, Firmenbezeichnung, Rechtsform, Firmenbuchnummer, gesetzliche Vertretung und
Bankverbindung, unverzüglich, spätestens binnen einer Woche, mitzuteilen. Für Nachteile, die aus einer
unterlassenen oder verspäteten Mitteilung entstehen, haftet der Kunde. Ist der Kunde Verbraucher,
beschränkt sich die Haftung auf diesbezügliche schuldhafte Pflichtverletzungen.
13.3 Erklärungen gelten als zugegangen, sobald der Empfänger sie unter gewöhnlichen Umständen abrufen
konnte. E-Mails gelten am Versandtag (bei Versand bis 18:00 Uhr), nicht eingeschriebene
Postsendungen zwei Werktage nach Aufgabe als zugegangen. Erklärungen gelten auch dann als
zugegangen, wenn der Kunde sie infolge unterlassener Datenpflege gemäß Punkt 13.2 nicht erhalten hat.
13.4 Ist der Kunde Verbraucher, sind diese Zugangsvermutungen widerleglich. Die Zugangsfiktion gemäß
Punkt 13.3 gilt gegenüber Verbrauchern nur, wenn wir den ordnungsgemäßen Versand an die zuletzt
bekanntgegebene Adresse nachweisen können.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des
UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher bleiben zwingende Verbraucherschutzregelungen des
Aufenthaltsstaates des Kunden unberührt.
14.2 Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht Korneuburg.
Ist nach dem für den Wohnsitz eines Verbrauchers geltenden Rechts die Vereinbarung eines anderen
Gerichtsstands für Zivilprozesse unzulässig, so ist diese für den Wohnsitz des Verbrauchers zuständige
Gericht für etwaige Streitigkeiten zuständig.
15. Sonstige Bestimmungen
15.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, das Vertragsverhältnis
oder einzelne Rechte daraus auf Dritte zu übertragen oder an Dritte abzutreten.
15.2 VitalAire ist berechtigt, das Vertragsverhältnis oder einzelne Rechte und Pflichten daraus auf ein
verbundenes Unternehmen (gemäß § 189a Z 8 UGB) zu übertragen. VitalAire ist zudem berechtigt, sich
zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten (insbesondere für Transport, Logistik und Bereitstellung)
externer Dienstleister zu bedienen; die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
15.3 Wir verweisen auf den Verhaltenskodex unserer Unternehmensgruppe, abrufbar unter
http://at.airliquide.com/verhaltenskodex. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie sich an
den darin niedergelegten Grundsätzen, insbesondere zu Korruptionsprävention, Betrugsbekämpfung und
Menschenrechten, orientieren. Hinweise auf mögliche Verstöße können vertraulich gemeldet werden
über die Ethicall Hotline: 00800 7233 22 55 oder das Online-Meldeportal:
www.safecall.co.uk/clients/ethicall.
15.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder zu einem
späteren Zeitpunkt ihre Wirksamkeit verlieren, so wird dadurch die Gültigkeit der restlichen
Bestimmungen nicht berührt. VitalAire und der Kunde werden anstelle der unwirksamen Bestimmung
eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis
gleich bzw am nächsten kommt.
Teil B Zusatzbestimmungen für mobile Behälter und Geräte (moBe)
Die nachfolgenden Bestimmungen dieses Teils B gelten ergänzend zu den allgemeinen Bedingungen (Teil A)
ausschließlich für jene Vertragsverhältnisse, in deren Rahmen Kunden mobile Behälter und Geräte (moBe)
überlassen werden. Bei Widersprüchen zwischen diesem Teil B und dem allgemeinen Teil A, gehen die
spezifischen Regelungen dieses Teils B vor.
1. Überlassung der moBe
1.1 Alle von uns überlassenen moBe sind mit Barcodes, QR-Codes oder Seriennummern gekennzeichnet, die
eine eindeutige Identifikation und Rückverfolgung ermöglichen. Der Kunde hat diese Kennzeichnungen
zu erhalten und darf sie nicht entfernen, verändern oder überkleben.
1.2 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden moBe ausschließlich
vermietet und nicht verkauft. Mit der Übergabe der moBe kommt zwischen VitalAire und dem Kunden
eine Mietvereinbarung zustande. Die Unterschrift des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen auf dem
Lieferschein gilt als Bestätigung des Abschlusses dieser Mietvereinbarung.
1.3 Die Höhe des Mietzinses richtet sich nach den für das gewählte Mietsystemen geltenden Mietpreislisten.
Diese werden dem Kunden auf Wunsch jederzeit übermittelt. Der Mietzins fällt ab Übergabe der moBe an,
sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
1.4 Ungeachtet der vereinbarten Miete sind wir berechtigt, Gasflaschen und Sauerstoffsysteme, die sich im
Besitz des Kunden befinden und deren Ablaufdatum (24 Monate nach Abfüllung) überschritten ist, auf
Kosten und Gefahr des Kunden an ein Lieferwerk zurückzuführen. Wir werden den Kunden über eine
beabsichtigte Rückführung rechtzeitig informieren.
1.5 Ist der Kunde Verbraucher, werden wir ihn vor einer Rückführung schriftlich informieren und einen
geeigneten Abholtermin mit ihm abstimmen. Dem Verbraucher werden keine Kosten für die Rückführung
in Rechnung gestellt, die ausschließlich der Sphäre von VitalAire entstanden sind.
1.6 moBe werden dem Kunden ausschließlich zur Entnahme der von VitalAire gelieferten Gasfüllung
überlassen. Jede andere Verwendung sowie jegliche technische oder bauliche Manipulation an moBe
sind insbesondere aus Sicherheitsgründen streng untersagt. Eine Weitergabe der moBe an Dritte ist nur
mit der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch VitalAire zulässig.
1.7 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übermittelten Rechnungen sowie den darin ausgewiesenen aktuellen
Bestand an moBe auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind uns binnen zwei Wochen nach
Zugang der Rechnung schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Rechnungs- bzw.
Mietbestandssaldo als anerkannt, es sei denn, die Prüfung war dem Kunden ohne eigenes Verschulden
nicht möglich.
1.8 Ist der Kunde Verbraucher, gilt die ausbleibende Beanstandung gemäß Punkt 1.7 nicht als
rechtsverbindliche Anerkennung der Forderung. Gesetzliche Gewährleistungs- und sonstige Ansprüche
des Verbrauchers bleiben unberührt.
1.9 Eine Beanstandung durch den Kunden hemmt weder die Fälligkeit noch die Zahlungsfrist der
beanstandeten Rechnung. Zu Unrecht einbehaltene Beträge können nachgefordert werden.
1.10 Ist der Kunde Verbraucher und erweist sich eine Beanstandung als berechtigt, wird der zu viel bezahlte
Betrag unverzüglich rückerstattet.
1.11 VitalAire ist berechtigt, vom Kunden jederzeit Auskunft über den Standort der moBe zu verlangen und die
entsprechenden Aufzeichnungen einzusehen. Verlangt der Kunde, dass die Einsichtnahme durch einen
neutralen Dritten erfolgt, wird VitalAire diesem Wunsch entsprechen; die Kosten des neutralen Dritten
trägt der Kunde, sofern die Einsicht kein Fehlverhalten seits VitalAire ergibt.
2. Kaution und Sicherheiten
2.1 VitalAire ist berechtigt, vor der Beladung oder Ausgabe von moBe eine angemessene Mietvorauszahlung
in Form einer Kaution einzuheben. Nach vollständiger Rückgabe der moBe wird der bis dahin angefallene
Mietzins sowie allfällige Instandsetzungskosten von der Kaution in Abzug gebracht; ein verbleibender
Differenzbetrag wird dem Kunden unverzüglich rückerstattet.
2.2 Ist der Kunde Verbraucher, wird die Kaution nur in einer Höhe eingehoben, die in einem angemessenen
Verhältnis zum Wert der überlassenen moBe steht. Die Abrechnung der Kaution erfolgt transparent und
nachvollziehbar; dem Verbraucher wird eine Aufstellung der vorgenommenen Abzüge übermittelt.
3. Beanstandungen von moBe
3.1 Erscheinen dem Kunden überlassene moBe fehlerhaft, sind diese unverzüglich auffällig zu kennzeichnen
und an den vereinbarten Standort zurückzugeben. Beanstandungen, die nicht auf diesem Weg geltend
gemacht werden, können aus betriebstechnischen Gründen nicht berücksichtigt werden.
3.2 Beanstandete oder fehlerhaft erscheinende moBe und Geräte dürfen bis zur Klärung des Mangels nicht
verwendet werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Patientensicherheit bei medizinischen
Gasen.
3.3 Ist der Kunde Verbraucher, werden wir nach Rückgabe eines beanstandeten moBe unverzüglich für
Ersatz sorgen, sofern ein solcher verfügbar ist und die Beanstandung berechtigt erscheint.
4. Lieferung und Rückgabe
4.1 Gasflaschen sind nach Entnahme des Gases unverzüglich, in ordnungsgemäßem Zustand und inklusive
allem Zubehör sowie mit dem auf dem Flaschenetikett angegebenen Restgasdruck an den vereinbarten
Standort zurückzugeben.
4.2 Zur Abholung von Gasflaschen stellt der Kunde diese an einem leicht zugänglichen Ort in unmittelbarer
Nähe der Beladestelle bereit.
4.3 Die Rückgabe wird von VitalAire mittels Lieferscheins oder Barcode-Beleg bestätigt. Ohne eine solche
Bestätigung gilt die Rückgabe als nicht erfolgt.
4.4 Die Rückgabe von moBe, die nicht von VitalAire an den Kunden geliefert wurden, befreit den Kunden nicht
von seiner Mietzahlungs- und Rückgabepflicht für die tatsächlich gelieferten moBe.
4.5 Erfolgt die Rückgabe eines moBe nicht durch den Kunden selbst oder einen von ihm beauftragten Dritten,
wird der zurückgebrachte Behälter dem Kunden, dem er tatsächlich zuzurechnen ist, bestandsmäßig
gutgeschrieben; es wird jedoch pro Behälter eine Bearbeitungsgebühr in angemessener Höhe zu
unserem dadurch entstandenen Mehraufwand verrechnet. Entsprechendes gilt bei Rückgabe durch einen
anderen Warenempfänger des Kunden als denjenigen, dem der moBe tatsächlich anzurechnen ist. Der
Mietzins fällt bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe an.
4.6 Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden ist VitalAire jederzeit berechtigt, die sofortige Herausgabe
der moBe zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden an den moBe ist ausgeschlossen. Ist der
Kunde Verbraucher, gilt dieser Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts nicht. Ansonsten gilt dieser
Punk t4.6 für Verbraucher sinngemäß; insbesondere wird VitalAire vor Geltendmachung des
Herausgabeanspruchs dem Verbraucher gegenüber eine angemessene schriftliche Nachfrist setzen
4.7 Für vollständig gefüllte, mangelfreie moBe, die vom Kunden retourniert werden, erfolgt keine Gutschrift
des Gasinhalts. Ist der Kunde Verbraucher, gilt dies nur, sofern er die Rückgabe selbst veranlasst hat und
kein Mangel des Produktes vorliegt. Bei einer von uns veranlassten Rückgabe, insbesondere im Rahmen
einer FSCA gemäß Punkt 9.12 wird dem Verbraucher der Wert des nicht entnommenen Gasinhalts
anteilig gutgeschrieben.
4.8 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gasdruckflaschen und
Flüssigsauerstoff-Systeme ein hohes Eigengewicht aufweisen. Der Kunde hat eigenverantwortlich durch
geeignete Schutzmaßnahmen (z. B. Schutzunterlagen) dafür Sorge zu tragen, dass es bei der
Anlieferung, Lagerung, Nutzung oder Rückgabe der moBe zu keinen Beschädigungen (wie etwa Kratzern
oder Druckstellen) an seinen Bodenbelägen kommt. Eine Haftung seitens VitalAire für derartige, durch
die moBe verursachte Bodenschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
5. Haftung für Beschädigung und Verlust
5.1 Der Kunde haftet für die ihm überlassenen moBe samt Zubehör, und zwar auch bei zufälligem Schaden
oder Verlust, ab dem Zeitpunkt der Übergabe bis zur bestätigten Rückgabe gemäß Punkt 4.3.
5.2 Ist der Kunde Verbraucher, haftet er für zufälligen Untergang oder zufällige Beschädigung nur insoweit,
als er eine ihm obliegende Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat. Eine verschuldensunabhängige
Haftung für Zufallsschäden gilt für Verbraucher nicht.
5.3 Gibt der Kunde moBe oder Teile davon nicht oder nicht in einem Zustand zurück, der eine
Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit mit angemessenen Mitteln zulässt, hat er den
Wiederbeschaffungswert gleichartiger neuer moBe bzw Teile zu ersetzen. Dem Kunden bleibt der
Nachweis offen, dass der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist.
6. Behandlung kundeneigener moBe
6.1 Kundeneigene moBe, die zur Prüfung fällig sind, werden von VitalAire vor der weiteren Verwendung
gereinigt, desinfiziert und einer Prüfung unterzogen. Der Kunde ist verpflichtet, VitalAire den dadurch
entstehenden Mehraufwand, auch ohne gesonderten Auftrag zu erstatten. Dies gilt sinngemäß für
reparaturbedürftige kundeneigene moBe.
6.2 Die Kennzeichnung kundeneigener moBe als Kundeneigentum obliegt ausschließlich dem Kunden. Für
das Abhandenkommen nicht gekennzeichneter kundeneigener moBe übernimmt VitalAire keine Haftung.
Die Beweislast für die erfolgte Kennzeichnung liegt beim Kunden.
Teil C Zusatzbestimmungen für Konsignationslager:
Die nachfolgenden Bestimmungen dieses Teils C gelten ergänzend zu den Allgemeinen Bedingungen (Teil A)
ausschließlich für jene Vertragsverhältnisse, in deren Rahmen beim Kunden ein Konsignationslager für
Produkte von VitalAire eingerichtet wird. Bei Widersprüchen zwischen diesem Teil B und dem allgemeinen
Teil A, gehen die spezifischen Regelungen dieses Teils B vor. Soweit der Kunde zugleich moBe bezieht, gelten
Teil B und Teil C nebeneinander, jeweils für die von ihnen erfassten Produkte.
1. Eigentumsvorbehalt und Produktausgabe
1.1 Sämtliche im Konsignationslager befindlichen Produkte verbleiben bis zur wirksamen Ausgabe an den
Endkunden im uneingeschränkten Eigentum von VitalAire. Eine Übertragung des Eigentums auf den
Kunden findet nicht statt. Die Regelungen zum allgemeinen Eigentumsvorbehalt gemäß Punkt 7 (Teil A)
gelten ergänzend, soweit die nachfolgenden Bestimmungen nichts Abweichendes regeln.
1.2 Medizinprodukte aus dem Konsignationslager dürfen ausschließlich nach Vorliegen einer gültigen
ärztlichen Verordnung an den jeweiligen Endkunden (Patienten) ausgegeben werden. Die Übernahme
durch den Endkunden (Patienten) ist durch dessen Unterschrift zu dokumentieren. Eine Ausgabe von
Medizinprodukten ohne entsprechende ärztliche Verordnung ist ausdrücklich untersagt und kann neben
vertraglichen Konsequenzen auch behördliche Meldepflichten gemäß MPG auslösen.
2. Produktnachverfolgung und Dokumentation
2.1 Zur Gewährleistung der lückenlosen Rückverfolgbarkeit gemäß der MPV sowie den jeweils geltenden
medizinprodukterechtlichen Vorschriften ist der Kunde verpflichtet, jede Entnahme von
Medizinprodukten, einschließlich Geräten und Zubehör, aus dem Konsignationslager vollständig und
unverzüglich zu dokumentieren. Die Dokumentation hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:
● Bezeichnung und Identifikationsnummer (Seriennummer, Barcode oder UDI) des entnommenen
Produktes,
● Datum der Entnahme,
● Angaben zur ärztlichen Verordnung (Datum, verordnende Person) sowie
● Identifikation des Endkunden (Patienten) in datenschutzkonformer Form.
2.2 Die Entnahmedokumentation ist vom Kunden für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum
aufzubewahren und VitalAire auf Verlangen jederzeit vorzulegen. Bei Beendigung des
Vertragsverhältnisses ist die Dokumentation geordnet an VitalAire zu übergeben oder, soweit gesetzlich
zulässig, zu vernichten, wobei uns der Nachweis der Vernichtung zu erbringen ist.
3. Lagerung, Bestandsführung und Inventur
3.1 Der Kunde ist als Betreiber des Konsignationslagers für die ordnungsgemäße Lagerung der Produkte
verantwortlich. Die Lagerung hat an einem abschließbaren, für unbefugte Dritte unzugänglichen Ort zu
erfolgen, der den Anforderungen der jeweils geltenden medizinprodukterechtlichen Vorschriften,
insbesondere hinsichtlich Temperatur, Feuchtigkeit und Hygiene, entspricht. Mängel an den
Lagerbedingungen sind VitalAire unverzüglich mitzuteilen.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich, VitalAire die aktuellen Lagerbestände (Produktbezeichnung und Stückzahl) in
regelmäßigen Abständen sowie jederzeit auf Anfrage hin schriftlich zu bestätigen. Die Häufigkeit der
regelmäßigen Bestandsbestätigung wird im Einzelvertrag festgelegt; mangels anderweitiger
Vereinbarung erfolgt sie monatlich.
3.3 Mindestens einmal jährlich führen VitalAire gemeinsam mit dem Kunden eine Inventur zur Abstimmung
der Lagerbestände durch. Zeitpunkt und Ablauf der Inventur werden rechtzeitig im Einvernehmen
festgelegt. Der Kunde stellt sicher, dass die erforderlichen Unterlagen und Aufzeichnungen zur Inventur
vollständig vorliegen.
3.4 Ergeben sich bei der Inventur oder einer Bestandsbestätigung Differenzen, die anhand der
Entnahmedokumentation gemäß Punkt 2.1, insbesondere durch gültige ärztliche Verordnungen, nicht
nachvollzogen werden können, ist VitalAire berechtigt, die nicht auffindbaren Produkte dem Kunden zum
jeweils geltenden Listenpreis in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass die
Differenz auf einem von ihm nicht zu vertretenden Umstand beruht.
4. Kooperation bei Rückrufen und Sicherheitsmaßnahmen
4.1 Die Regelungen zu Vigilanz, Meldepflichten und Kooperation bei Sicherheitskorrekturmaßnahmen gemäß
Punkt 9.9 ff (Teil A) gelten für Produkte im Konsignationslager in vollem Umfang. Der Kunde hat im
Rahmen einer FSCA oder eines Produktrückrufs die betroffenen Produkte im Konsignationslager
unverzüglich zu identifizieren, zu separieren und für die Abholung bereitzustellen. Eine Ausgabe
betroffener Produkte an Patienten ist ab Bekanntwerden der Maßnahme sofort einzustellen.
5. Vertragsende und Rückgabe
5.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, sind sämtliche im
Konsignationslager befindlichen Produkte, die sich noch im Eigentum von VitalAire befinden,
unverzüglich und in ordnungsgemäßem Zustand an VitalAire zurückzugeben. Die Rückgabe wird von
VitalAire mittels Lieferscheins oder Barcode-Beleg bestätigt.
5.2 Die Kosten der Rückholung trägt grundsätzlich jene Seite, die die Vertragsbeendigung zu vertreten hat.
Bei einvernehmlicher Auflösung oder Kündigung ohne wichtigen Grund werden die Kosten geteilt, sofern
nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
VAA-SM-CM-VZ-01 / A:00 vom 06.05.2026 NER / AH
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VitalAire Austria GmbH Sendnergasse 30
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Telefon 01 4240 765 medizin.at@airliquide.com